Kompetenz bei prä- und postoperativen Behandlungen, sowie Schmerzen am Bewegungsapparat
Mit über 10 Jahren Berufserfahrung, als staatlich geprüfter Heilmasseur, decke ich viele Fachbereiche und Leistungen ab. Auf folgende habe ich mich spezialisiert ...
Spezialisierungen:
- prä- und postoperative Behandlungen
- bei akuten oder chronischen Schmerzen und/oder Einschränkungen des Bewegungsapparates
Fachbereiche:
- Orthopädie
- Plastische und rekonstruktive Chirurgie
- Dermatologie
- Onkologie
- Rheumatologie
Therapien:
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- Narbenbehandlungen (am und im Körper) und Narbenentstörungen
- manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder
- Faszienbehandlung am Bindegewebe
- Klassische Heilmassagen
- Triggerpunkt-Behandlungen
- Akupunktur (ohne Nadeln, sondern mittels APM-Stäbchen)
- Fußreflexzonenmassage
- Elektrotherapie
- Ultraschall (auch Hydro-Ultraschall)
- Laserbehandlung flächig und punktuell
- Hochtontherapie
Termine bitte via Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telegram. E-Mail: office@gh-hm.at Telefon 0660 407 1331.
Hausbesuche sind auf Anfrage möglich.
Was soll man zur Behandlung mitnehmen ?
- Neben guter Laune und positiver Einstellung, unbedingt eine
Verordnung für
"Heilmasseur" vom jeweiligen Arzt (behandelnder Arzt /
Fachärzte oder Hausarzt / praktischer Arzt) mit den notwendigen
Therapien die Sie benötigen. Folgende Therapien stehen zur
Auswahl und müssen auf der Verordnung vom Arzt ausgefüllt
werden:
Heilmassagen - Lymphdrainagen - Elektrotherapie - Ultraschall - Laser - Hochtontherapie
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Ein Badetuch zum Zudecken. Eine Unterlage für die Behandlungsliege bekommen Sie von mir geliehen.
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Eventuell die letzten Befunde vom Arzt (MRT Befunde und Röntgen Befunde), damit die Behandlung gezielter und somit effektiver vonstatten geht.
Kostenrückerstattung
Als freiberuflicher Heilmasseur bin ich berechtigt, nach Verordnung zu behandeln. Sie bekommen deshalb, wenn Sie die von mir erhaltene Honorarnote + Verordnung vom Arzt bei Ihrer Krankenkasse einreichen, einen Zuschuss.
Bitte erkundigen Sie sich VOR Beginn der Behandlung, ob Sie Ihre Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse, vorab bewilligen lassen müssen ! Wenn Sie beispielsweise bei der SVS versichert sind, müssen Sie die Verordnung bewilligen lassen. Andernfalls bekommen Sie keinen Zuschuss. Derzeit muss man bei der ÖGK und bei der BVAEB seine Verordnung nicht bewilligen lassen (Stand 01/2026).
Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen erstatten die Differenz zu den o.g. Krankenkassen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen bzw. Ihrer Polizze.
Die aktuellen Zuschüsse (pro Behandlung / Sitzung) für 2026 Heilmasseure, finden Sie auf der Webseite der WKO Österreich im "Fenster" darunter ...
